Mit der apostolischen Konstitution Laudis canticum („das Loblied“) von Papst Paul VI. vom 1. November 1970 wurde die Liturgie des Stundengebetes des römischen Ritus in Übereinstimmung mit den Bestimmungen des Zweiten vatikanischen Konzils promulgiert.
Das kirchliche Stundengebet
Bereits mit der Konstitution des Zweiten Vatikanischen Konzils Sacrosanctum Concilium über die heilige Liturgie werden auch die Laien ausdrücklich eingeladen, je nach ihren Lebensumständen am Stundengebet der Kirche teilzuhaben:
Laudis canticum führt dazu vertiefend aus, dass das in seinem mystischen Leib vollendete Leben Christi zugleich auch das Leben jedes einzelnen Gläubigen erhebe, weshalb es keinen Gegensatz zwischen dem Gebet der Kirche und dem persönlichen Gebet des Einzelnen geben dürfe. Vielmehr gelte es, die Verbindung zwischen beidem zu stärken. Daher seien Singweisen sowie Formen der Feier des Stundengebets zu wählen, „die der geistlichen Lage der Beter mehr entsprechen“.
Das römische Stundenbuch erschien ab 1971 in vier Bänden und betont den gesamtkirchlichen Charakter des Stundengebets. Laudis canticum erläutert und vertieft im Hinblick auf das Erscheinen des Stundenbuches einige Gedanken zur Neuordnung der liturgischen Texte, vor allem des Psalters.
Weblinks
- Text der apostolischen Konstitution (italienisch)
- Text der apostolischen Konstitution Laudis canticum (englisch)
- Allgemeine Einführung in das Stundengebet (AES); Deutsches Liturgisches Institut (PDF; 263 KB)
Einzelnachweise




