Eine Dreidimensionale Marke oder Formmarke (umgangssprachlich 3D-Marke) ist eine Markenform gemäß § 6 MarkenV. Die Form ist im § 9 MarkenV geregelt.
Sie bestehen aus einer dreidimensionalen Gestaltung, beispielsweise der Form der beanspruchten Waren oder deren Verpackung.
Allgemeines
Bei der Anmeldung müssen zwei übereinstimmende, zweidimensionale, grafische Wiedergaben der Marke beigefügt werden. Die Wiedergaben können bis zu sechs verschiedene Ansichten enthalten und sind auf einem Blatt Papier einzureichen.
Beispiele
Folgende Marken waren oder sind aktuell eingetragene dreidimensionale Marken:
- Dimple Scotch Whiskey Flasche
- Coca-Cola-Konturflasche
- Granini-Flasche
- Lindt & Sprüngli Goldhase
- Nutella-Glas
- Odol-Mundwasserglas
- Verpackung von Capri-Sonne
- Verpackung von Ritter Sport
- Form der Toblerone-Schokolade
- Rocher-Kugel
- Duplo-Riegel
- Kitkat
- Lego-Minifigur
- Form des DextroEnergy-Traubenzuckers
- Saint-Albray, französischer Käse in Blumenform
- Zauberwürfel (engl. „Rubik’s Cube“)
- Form des „Stabilo Boss“ Textmarkers
- Rote Schleife
- Porsche Boxster
- VW Käfer
- WAGO Verbindungs-Klemme
- Wunder-Baum
Rechtliche Fallbeispiele
- Form des Bounty-Schokoriegels
- Form der Ritter Sport-Tafel
Einzelnachweise




